Tipps für den Urlaub Autoreise mit dem Hund

Die meisten Hundebesitzer fahren mit dem Auto in Urlaub - weil es individuell gestoppt werden kann und am flexibelsten ist. Meist sind die Hunde vom Welpenalter an begeisterte oder zumindest geduldige Auto-Beifahrer. Trotzdem sind bei langen Strecken verschiedene Rücksichten auf den Vierbeiner zu nehmen, damit das Fahrerlebnis für den Hund nicht zum Alptraum wird. Zugluft schadet den Hundeaugen und auch der empfindlichen Halsregion, so dass es schnell eine Bindehaut- oder Halsentzündung geben kann. Der Hund sollte nicht über einen längeren Zeitpunkt hinweg im Fahrtwind sitzen oder den Kopf aus dem Fenster halten.
(Einreisebestimmungen: www.msd-tiergesundheit.de)

Viel Zeit für die Autofahrt einplanen
Wer zur heißen Jahreszeit verreist, sollte Stauzonen meiden - nützliche Infos gibt‘s vorab vom ADAC. Beim Stau bitte die Autobahn unbedingt verlassen und eine Gassi-Pause einlegen, das ist für Hund und Zweibeiner angenehmer. Ein Spiel und ein Spaziergang zwischendurch ist besser als Stopp and Go. Eventuell am frühen Morgen oder Abend Großteile der Strecke hinter sich bringen, eine Zwischenübernachtung einlegen oder lange Pausen einplanen. So wird die Fahrt in den Urlaub nicht nur für den Hund sondern auch für die Passagiere stressfrei.

Sicherheit
Der Hund muss im Auto so gesichert werden, dass er weder sich selbst noch seine Beifahrer gefährdet. Der beste Platz ist hinter einem Trenn-Gitter oder angegurtet auf dem Rücksitz. Am sichersten ist eine Transportbox, vorausgesetzt, der Hund hat sich in dieser Box zu Hause schon einleben dürfen. Man kann eine solche Boxe übrigens auch als ständigen Stammplatz im Heim (anstatt Körbchen) anbieten und gibt dann dem Hund das Gefühl, dass er die häusliche Geborgenheit mit auf die Reise nimmt. Das gleiche gute Gefühl vermittelt man, wenn man das gewohnte Körbchen ins Auto stellt und den Hund darin liegen lässt.
In allen Ländern ist es Pflicht, mitreisende Tiere gesichert unterzubringen. In manchen Ländern wie Italien oder Spanien wird dies manchmal sogar kontrolliert und bei Nichtbeachten mit Bußgeld belegt. Der Hund muss also mit einem Sicherheitsgurt, Trenngitter, in einer Transportbox oder zumindest am Brustgeschirr angeleint im Auto sitzen. Das Fixieren des Hundes ist auch bei einem Unfall wichtig, denn bei einem Auffahrunfall wird aus einem 30 Kilo Hund ein tonnenschweres Geschoss, das durch die Windschutzscheibe knallt. Auch bei harmlosen Unfällen könnte der Vierbeiner in Panik ausreißen und dadurch den ohnehin schon großen Schaden um ein Vielfaches verschlimmern.

Hund nie alleine im Auto lassen
Erstes Gebot: Lassen Sie den Hund niemals im Auto, wenn es unbeaufsichtigt ist. Gerade in Ländern, in denen der Autodiebstahl kursiert, nehmen Diebe oft keine Rücksicht darauf, ob sie ein Auto mit Hund stehlen. Wenn der Autodieb ein Tierfreund ist, gibt er den Hund wenigstens im örtlichen Tierheim ab - aber man bedenke den Stress für Hund und Halter.
Zweites Gebot: Stellen Sie den Wagen niemals mit Hund in die Sonne. Auch Schatten kann schnell wandern und Hunde halten Temperaturen über 40° C höchstens 15 Minuten aus, da sie nicht schwitzen können. Auch in der besten Tierklinik kann der Hund dann nicht mehr gerettet werden. Und: Ein teilweise geöffnetes Fenster bietet im Hochsommer keine ausreichende Luftzirkulation, so dass sich der Innenraum unglaublich schnell aufheizt.

Versorgung
Auf der Autofahrt sollten Sie immer einen Napf dabei haben für Frischwasser, das Sie in jeder Gast- und Raststätte abfüllen können. Für die Pausen am Straßenrand füllen Sie eine Flasche als Reserve gleich mit ab. Denn: Hecheln macht großen Durst. Futter dagegen sollte sparsam oder besser gar nicht verabreicht werden. Wildhunde müssen oft wochenlang ohne Nahrung auskommen, so schadet es also gar nicht, wenn der Hund mal fastet. Vier Stunden vor der Abreise sollte also nicht mehr gefüttert werden. Ausnahme: Falls er auf Bergstrecken viel gähnt oder hechelt, geben Sie eine Kleinigkeit zum Kauen. Dadurch löst sich der Druck in den Ohren.
In allen Restaurants, die ein offenes Büfett im Lokal aufgestellt haben (und dies ist bei vielen Autobahnraststätten der Fall) ist die Mitnahme von Hunden vom Gesetzgeber verboten. Wenn Sie also etwas essen möchten, fahren Sie in eine der vielen hübschen Ortschaften direkt neben den Autobahnen. Sie alle haben eine gute Gaststätte (oder eine Tankstelle, an der Sie annehmbare Speiselokale in Erfahrung bringen können). Und fast überall sind Leute mit Hund erfahrungsgemäß willkommen.

Der EU-Heimtierausweis
Der EU-Heimtierausweis ist seit dem 1. Oktober 2004 bei Reisen in EU-Länder für Hunde vorgeschrieben und wird vom Tierarzt ausgestellt. Eine gültige Tollwut-Impfung und Kennzeichnung der Tiere sind nötig. In Zukunft ist diese Kennzeichnung nur noch mit einem elektronischen Transponder zulässig, für eine Übergangszeit wird eine Tätowierung als Tierkennzeichnung noch anerkannt. Seit Oktober 2004 müssen Haustiere bei Grenzübertritt innerhalb der EU den blauen EU-Heimtier-Ausweis mit sich führen und zur Identifikation gechipt (nach ISO-Norm 11784 oder 11785) sein, bis 2011 besteht als Übergang wahlweise auch die Möglichkeit der Kennzeichnung durch eine lesbare Tätowierung. Sinn des einheitlichen EU-Passes ist die Vereinfachung und Angleichung der Einreisebestimmungen zwischen EU-Mitgliedstaaten. Das Augenmerk liegt hierbei auf dem Schutz vor Tollwut. Die Tollwutimpfung ist im Pass einzutragen und gilt je nach Impfstoff nach den Angaben des Herstellers bis zu drei Jahren. Genaue Angaben zu Einreisebestimmungen gibt‘s bei www.msd-tiergesundheit.de