Autoreise mit dem Hund
Die meisten Hundebesitzer fahren mit dem Auto in Urlaub - weil es
individuell gestoppt werden kann und am flexibelsten ist. Meist sind die
Hunde vom Welpenalter an begeisterte oder zumindest geduldige
Auto-Beifahrer. Trotzdem sind bei langen Strecken verschiedene
Rücksichten auf den Vierbeiner zu nehmen, damit das Fahrerlebnis für den
Hund nicht zum Alptraum wird. Zugluft schadet den Hundeaugen und auch
der empfindlichen Halsregion, so dass es schnell eine Bindehaut- oder
Halsentzündung geben kann. Der Hund sollte nicht über einen längeren
Zeitpunkt hinweg im Fahrtwind sitzen oder den Kopf aus dem Fenster
halten.
(Einreisebestimmungen: www.msd-tiergesundheit.de)
Viel Zeit für die Autofahrt einplanen
Wer zur heißen Jahreszeit verreist, sollte Stauzonen meiden - nützliche
Infos gibt‘s vorab vom ADAC. Beim Stau bitte die Autobahn unbedingt
verlassen und eine Gassi-Pause einlegen, das ist für Hund und Zweibeiner
angenehmer. Ein Spiel und ein Spaziergang zwischendurch ist besser als
Stopp and Go. Eventuell am frühen Morgen oder Abend Großteile der
Strecke hinter sich bringen, eine Zwischenübernachtung einlegen oder
lange Pausen einplanen. So wird die Fahrt in den Urlaub nicht nur für
den Hund sondern auch für die Passagiere stressfrei.
Sicherheit
Der Hund muss im Auto so gesichert werden, dass er weder sich selbst
noch seine Beifahrer gefährdet. Der beste Platz ist hinter einem
Trenn-Gitter oder angegurtet auf dem Rücksitz. Am sichersten ist eine
Transportbox, vorausgesetzt, der Hund hat sich in dieser Box zu Hause
schon einleben dürfen. Man kann eine solche Boxe übrigens auch als
ständigen Stammplatz im Heim (anstatt Körbchen) anbieten und gibt dann
dem Hund das Gefühl, dass er die häusliche Geborgenheit mit auf die
Reise nimmt. Das gleiche gute Gefühl vermittelt man, wenn man das
gewohnte Körbchen ins Auto stellt und den Hund darin liegen lässt.
In allen Ländern ist es Pflicht, mitreisende Tiere gesichert
unterzubringen. In manchen Ländern wie Italien oder Spanien wird dies
manchmal sogar kontrolliert und bei Nichtbeachten mit Bußgeld belegt.
Der Hund muss also mit einem Sicherheitsgurt, Trenngitter, in einer
Transportbox oder zumindest am Brustgeschirr angeleint im Auto sitzen.
Das Fixieren des Hundes ist auch bei einem Unfall wichtig, denn bei
einem Auffahrunfall wird aus einem 30 Kilo Hund ein tonnenschweres
Geschoss, das durch die Windschutzscheibe knallt. Auch bei harmlosen
Unfällen könnte der Vierbeiner in Panik ausreißen und dadurch den
ohnehin schon großen Schaden um ein Vielfaches verschlimmern.
Hund nie alleine im Auto lassen
Erstes Gebot: Lassen Sie den Hund niemals im Auto, wenn es
unbeaufsichtigt ist. Gerade in Ländern, in denen der Autodiebstahl
kursiert, nehmen Diebe oft keine Rücksicht darauf, ob sie ein Auto mit
Hund stehlen. Wenn der Autodieb ein Tierfreund ist, gibt er den Hund
wenigstens im örtlichen Tierheim ab - aber man bedenke den Stress für
Hund und Halter.
Zweites Gebot: Stellen Sie den Wagen niemals mit Hund in die Sonne. Auch
Schatten kann schnell wandern und Hunde halten Temperaturen über 40° C
höchstens 15 Minuten aus, da sie nicht schwitzen können. Auch in der
besten Tierklinik kann der Hund dann nicht mehr gerettet werden. Und:
Ein teilweise geöffnetes Fenster bietet im Hochsommer keine ausreichende
Luftzirkulation, so dass sich der Innenraum unglaublich schnell
aufheizt.
Versorgung
Auf der Autofahrt sollten Sie immer einen Napf dabei haben für
Frischwasser, das Sie in jeder Gast- und Raststätte abfüllen können. Für
die Pausen am Straßenrand füllen Sie eine Flasche als Reserve gleich mit
ab. Denn: Hecheln macht großen Durst. Futter dagegen sollte sparsam oder
besser gar nicht verabreicht werden. Wildhunde müssen oft wochenlang
ohne Nahrung auskommen, so schadet es also gar nicht, wenn der Hund mal
fastet. Vier Stunden vor der Abreise sollte also nicht mehr gefüttert
werden. Ausnahme: Falls er auf Bergstrecken viel gähnt oder hechelt,
geben Sie eine Kleinigkeit zum Kauen. Dadurch löst sich der Druck in den
Ohren.
In allen Restaurants, die ein offenes Büfett im Lokal aufgestellt haben
(und dies ist bei vielen Autobahnraststätten der Fall) ist die Mitnahme
von Hunden vom Gesetzgeber verboten. Wenn Sie also etwas essen möchten,
fahren Sie in eine der vielen hübschen Ortschaften direkt neben den
Autobahnen. Sie alle haben eine gute Gaststätte (oder eine Tankstelle,
an der Sie annehmbare Speiselokale in Erfahrung bringen können). Und
fast überall sind Leute mit Hund erfahrungsgemäß willkommen.
Der EU-Heimtierausweis
Der EU-Heimtierausweis ist seit dem 1. Oktober 2004 bei Reisen in
EU-Länder für Hunde vorgeschrieben und wird vom Tierarzt ausgestellt.
Eine gültige Tollwut-Impfung und Kennzeichnung der Tiere sind nötig. In
Zukunft ist diese Kennzeichnung nur noch mit einem elektronischen
Transponder zulässig, für eine Übergangszeit wird eine Tätowierung als
Tierkennzeichnung noch anerkannt. Seit Oktober 2004 müssen Haustiere bei
Grenzübertritt innerhalb der EU den blauen EU-Heimtier-Ausweis mit sich
führen und zur Identifikation gechipt (nach ISO-Norm 11784 oder 11785)
sein, bis 2011 besteht als Übergang wahlweise auch die Möglichkeit der
Kennzeichnung durch eine lesbare Tätowierung. Sinn des einheitlichen
EU-Passes ist die Vereinfachung und Angleichung der Einreisebestimmungen
zwischen EU-Mitgliedstaaten. Das Augenmerk liegt hierbei auf dem Schutz
vor Tollwut. Die Tollwutimpfung ist im Pass einzutragen und gilt je nach
Impfstoff nach den Angaben des Herstellers bis zu drei Jahren. Genaue
Angaben zu Einreisebestimmungen gibt‘s bei
www.msd-tiergesundheit.de